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Infothek der Personalberatung

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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist regelt im Arbeitsvertrag den Zeitraum zwischen der Kündigung und der aus ihr resultierenden Auflösung des Arbeitsvertrages. Sie bezeichnet damit eine Regelung für das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus einem Unternehmen.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut § 622 BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Folgemonats. Diese Kündigungsfrist verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert, können beide Vertragsparteien mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Ferner bestehen gesetzliche Sonderbestimmungen, etwa für Angestellte in Minijobs, Auszubildende und schwerbehinderte Arbeitnehmer.

Für Personalberater und Headhunter hat die Kündigungsfrist eine besondere Bedeutung: Sie kann ausschlaggebend dafür sein, ob ein Kandidat für eine kurzfristig zu besetzende Vakanz berücksichtigt werden kann oder nicht (vgl. Verfügbarkeit). Im Rahmen eines Executive Search erkundigen sich Headhunter deshalb schon sehr früh nach etwaigen Kündigungsfristen.

Diese Infothek ist eine Zusammenstellung der wesentlichen Begriffe, die in der Personalberatung, im Executive Search und im Recruiting verwendet werden. Es soll Researchern, Headhuntern und Personalberatern als Nachschlagewerk dienen. Alle Fotos und Texte auf dieser Website unterliegen dem Copyright. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.