Infothek der Karriereberatung
Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis und dokumentiert die Dauer und Art der Beschäftigung, Qualifikationen und Leistungen sowie das Sozialverhalten eines Arbeitnehmers. Unterschieden wird in Deutschland zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis – der rechtliche Anspruch ist in § 109 der Gewerbeordnung niedergeschrieben:
Arbeitszeugnisse sind neben Lebenslauf und Anschreiben Bestandteil einer Bewerbung und somit für Personalentscheider ein maßgeblicher Nachweis für die Eignung eines Bewerbers, da dessen bisherige Leistungen hierbei urkundlich von einem vorherigen Arbeitgeber bewertet wurden. Daher sollte sich jeder Arbeitnehmer um bestmögliche Zeugnisse bemühen.
Wichtigster Unterschied ist, dass in dem einfachen Arbeitszeugnis keine Wertungen enthalten sind. Es enthält lediglich die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber zusätzlich:
In machen Fällen empfiehlt es sich, ein Zwischenzeugnis (einfach oder qualifiziert) zu verlangen, solange dies vertraglich einforderbar ist. Sinnvoll ist ein Zwischenzeugnis dann,
Allen Zeugnissen ist gemein, dass sie wohlwollend formuliert sein müssen, so dass sie die berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen. Ist das nicht der Fall oder sind andere inhaltliche oder formale Nachbesserungen nötig, können diese in bestimmten Fristen eingefordert werden.
Aber nicht nur inhaltlich auch formal sind Regeln zu beachten:
Das darf nicht bzw. nur bedingt erwähnt werden: Der Kündigungsgrund, Nebentätigkeiten, Betriebsratstätigkeit, Parteizugehörigkeit, Gehalt, private Angaben (Familie, Freizeit, sexuelle Vorlieben etc.), Drogenprobleme, Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungsurlaub Krankheiten, Straftaten und Verdächtigungen bzw. laufende Verfahren.
Da Mitarbeiter in einem Zeugnis nicht offen kritisiert werden dürfen, hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die mit eigenen Codes und Chiffren arbeitet, die häufig nur von Personalverantwortlichen verstanden werden. Das Beurteilen über Floskeln /Standardformulierungen kann für den Verfasser eines Zeugnisses hilfreich und zeitsparend sein. Eine individuelle und aussagekräftige Beurteilung kommt so aber eher nicht zustande und auch die Zeugnissprache lässt Interpretationsspielraum.
Beispiele für Standardformulierungen:
Sehr gute Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren jederzeit sehr gut.
Er arbeitete immer absolut zuverlässig und selbständig.
Gute Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren jederzeit gut.
Er arbeitete immer zuverlässig und selbständig.
Befriedigende Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren gut.
Er arbeitete zuverlässig und selbständig.
Unterdurchschnittliche Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren zum großen Teil gut.
Er arbeitete weitgehend zuverlässig und selbständig.
(Quelle: Gunnar Szymaniak, Noten in der Zeugnissprache, www.arbeitszeugnis-forum.de)
Wer die eigenen Arbeitszeugnisse durch eine neutrale Person mit Sachverstand analysiert haben möchte kann sich an einen Karriereberater wenden.
Wer seine Zeugnisse bzw. seine Bewerbung noch aussagekräftiger gestalten möchte, kann auf folgende Ergänzungen zurückgreifen:
Beispiele für gelungene Zeugnisse oder auch die Möglichkeit, ein eigenes Zeugnis zu erstellen, lassen sich im Netz leicht finden.
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