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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis und dokumentiert die Dauer und Art der Beschäftigung, Qualifikationen und Leistungen sowie das Sozialverhalten eines Arbeitnehmers. Unterschieden wird in Deutschland zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis – der rechtliche Anspruch ist in § 109 der Gewerbeordnung niedergeschrieben:

  1. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
  2. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Arbeitszeugnisse sind neben Lebenslauf und Anschreiben Bestandteil einer Bewerbung und somit für Personalentscheider ein maßgeblicher Nachweis für die Eignung eines Bewerbers, da dessen bisherige Leistungen hierbei urkundlich von einem vorherigen Arbeitgeber bewertet wurden. Daher sollte sich jeder Arbeitnehmer um bestmögliche Zeugnisse bemühen.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Wichtigster Unterschied ist, dass in dem einfachen Arbeitszeugnis keine Wertungen enthalten sind. Es enthält lediglich die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber zusätzlich:

  • Wie gut hat der Arbeitnehmer seine Aufgaben gemeistert?
  • Welche Kompetenzen hat er erworben/über welche verfügt er?
  • Wie hat er sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten verhalten?

In machen Fällen empfiehlt es sich, ein Zwischenzeugnis (einfach oder qualifiziert) zu verlangen, solange dies vertraglich einforderbar ist. Sinnvoll ist ein Zwischenzeugnis dann,

  • wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat und der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben will,
  • wenn ein Zwischenzeugnis für den Besuch einer Weiterbildung nötig ist,
  • wenn der Verkauf des Unternehmens oder ein Wechsel des Vorgesetzten bevorsteht oder
  • wenn eine längere Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit) geplant ist.

Allen Zeugnissen ist gemein, dass sie wohlwollend formuliert sein müssen, so dass sie die berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen. Ist das nicht der Fall oder sind andere inhaltliche oder formale Nachbesserungen nötig, können diese in bestimmten Fristen eingefordert werden.

Formale Regeln und unerlaubte Inhalte

Aber nicht nur inhaltlich auch formal sind Regeln zu beachten:

  • Das Arbeitszeugnis muss schriftlich auf Firmen-Papier ausgestellt werden.
  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein individuell formuliertes Zeugnis.
  • Alle Angaben müssen korrekt sein, eine Unterschrift darf nicht fehlen, die Rechtschreibung muss stimmen.

Das darf nicht bzw. nur bedingt erwähnt werden: Der Kündigungsgrund, Nebentätigkeiten, Betriebsratstätigkeit, Parteizugehörigkeit, Gehalt, private Angaben (Familie, Freizeit, sexuelle Vorlieben etc.), Drogenprobleme, Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungsurlaub Krankheiten, Straftaten und Verdächtigungen bzw. laufende Verfahren.

Zeugnissprache

Da Mitarbeiter in einem Zeugnis nicht offen kritisiert werden dürfen, hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die mit eigenen Codes und Chiffren arbeitet, die häufig nur von Personalverantwortlichen verstanden werden. Das Beurteilen über Floskeln /Standardformulierungen kann für den Verfasser eines Zeugnisses hilfreich und zeitsparend sein. Eine individuelle und aussagekräftige Beurteilung kommt so aber eher nicht zustande und auch die Zeugnissprache lässt Interpretationsspielraum.

Beispiele für Standardformulierungen:

Sehr gute Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren jederzeit sehr gut.
Er arbeitete immer absolut zuverlässig und selbständig.

Gute Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren jederzeit gut.
Er arbeitete immer zuverlässig und selbständig.

Befriedigende Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren gut.
Er arbeitete zuverlässig und selbständig.

Unterdurchschnittliche Beurteilungen:
Sie führte ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus.
Ihre Leistungen waren zum großen Teil gut.
Er arbeitete weitgehend zuverlässig und selbständig.
(Quelle: Gunnar Szymaniak, Noten in der Zeugnissprache, www.arbeitszeugnis-forum.de)

Wer die eigenen Arbeitszeugnisse durch eine neutrale Person mit Sachverstand analysiert haben möchte kann sich an einen Karriereberater wenden.

Ergänzungen zum Arbeitszeugnis

Wer seine Zeugnisse bzw. seine Bewerbung noch aussagekräftiger gestalten möchte, kann auf folgende Ergänzungen zurückgreifen:

  1. Ausführliche Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung
  2. Beurteilung durch Mitarbeiter (besonders bei Führungskräften)
  3. Referenzen und Empfehlungsschreiben
  4. Testimonials (persönliche Fürsprecher)

Beispiele für gelungene Zeugnisse oder auch die Möglichkeit, ein eigenes Zeugnis zu erstellen, lassen sich im Netz leicht finden.

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